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Ärztehaus und MVZ: IT rund um Ihre MVZ Software

Eine eigene Software für Ärztehaus oder MVZ verkaufen wir nicht. Wir betreuen die IT, auf der Ihre Praxissoftware an mehreren Arbeitsplätzen und für mehrere Ärzte läuft.

Kontakt aufnehmen Was wir dafür haben

Leerer Empfang von der Seite gesehen: ein Tresen aus hellem Holz mit Bildschirm und Tastatur, blaue Ordner im Regal, rechts eine Fensterfront mit zwei Pflanzen in weißen Töpfen.

Was Sie gerade beschäftigt

Was für die einzelne Arztpraxis gilt, gilt im Ärztehaus und im MVZ für jede Praxis und jeden Arbeitsplatz. Die meisten Fristen betreffen die Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur, die Hersteller und TI-Dienstleister liefern.

Elektronische Patientenakte: Pflicht seit 01.10.2025

Seit dem 01.10.2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichtend, auch für Ärztehäuser und MVZ. Einzustellen sind Befundberichte, Befunde aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und eArztbriefe, wenn sie in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen. Ohne Nachweis der Befüllung droht eine Honorarkürzung um 1 Prozent. Die Vergütung für das Befüllen läuft bis 31.12.2026 und entfällt ab 01.01.2027, die Pflicht bleibt. Die Anbindung an die ePA liefern wir nicht. Wir helfen bei IT und Datenschutz drumherum.

Quellen: KBV, Elektronische Patientenakte; Deutsches Ärzteblatt vom 26.09.2025, Ab Anfang Oktober ePA-Nutzung für Praxen verpflichtend.

TI-Pauschale 2026: Nachweis der aktuellen Anwendungen

Seit 01.01.2026 müssen Praxen die TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen und das nachweisen. Fehlt der Nachweis für eine Anwendung oder einen Dienst, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt, fehlen mehrere, wird keine TI-Pauschale gezahlt. TI-Komponenten liefern wir nicht. Unsere IT-Betreuung hält die Updates der Rechner im ganzen Haus im Blick.

Quelle: KBV Praxisnachricht vom 08.01.2026, TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen.

Kartentausch: Gerätekarten der Kartenterminals bis 31.12.2026

Heilberufsausweise und Praxisausweise (SMC-B) mit reinem RSA-Verfahren mussten bis 30.06.2026 getauscht sein. Die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA dürfen noch bis 31.12.2026 genutzt werden und müssen bis dahin ersetzt werden. In einem Haus mit vielen Kartenterminals lohnt es sich, früh nachzuzählen. Der Tausch selbst läuft über den Kartenhersteller und Ihren TI-Dienstleister.

Quelle: gematik, Kartentausch bleibt wichtig, 03.03.2026.

Elektronischer Medikationsplan: Start für Dezember 2026 geplant

Die nächste Ausbaustufe der ePA verknüpft E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischen Medikationsplan. Seit Sommer 2026 wird sie in Modellregionen erprobt, der bundesweite Start des Medikationsplans ist laut KBV für Dezember 2026 geplant. Einen gesetzlichen Stichtag haben wir dazu nicht gefunden. Das nötige Update kommt vom Hersteller Ihrer Praxissoftware.

Quelle: gematik, Pilotierung ePA 3.1.3.

Spargesetz: Änderungen ab 01.01.2027

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30.07.2026 in Kraft getreten, viele Regelungen gelten spätestens ab 01.01.2027. Dann entfallen unter anderem die extrabudgetäre Vergütung vieler Leistungen, die TSVG-Vergütung für vermittelte Termine und die offene Sprechstunde, die Hygienezuschläge und die Vergütung der ePA-Befüllung. Ab 01.04.2027 kommt ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für bestimmte Eingriffe, ab 01.01.2028 die Teilarbeitsunfähigkeit. Für die Praxisverwaltung heißt das geänderte Abrechnung und neue Formulare. Die Abrechnung macht Ihre Praxissoftware.

Quelle: KBV Praxisnachricht vom 27.08.2026, erste EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes.

Elektronische Verordnungen: häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel

Seit 01.07.2026 sind Verordnungen häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege elektronisch auszustellen und über die TI zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das im Einzelfall technisch nicht möglich ist (§ 360 Abs. 5 SGB V). Heilmittelverordnungen sind ab 01.01.2027 elektronisch auszustellen, Hilfsmittelverordnungen ab 01.07.2027.

Quelle: § 360 SGB V.

Ein gemeinsames Netz, getrennte Daten je Praxis, eine Ansprechperson.

Im Ärztehaus teilen sich mehrere Praxen Räume, Leitungen und oft auch den Empfang. Die Patientendaten der einen Praxis gehen die andere trotzdem nichts an.

Wir richten das Netz so ein, dass alle es nutzen und jede Praxis nur ihre eigenen Daten sieht. Bei Fragen rufen alle im Haus dieselbe Person an.

Was wir dafür haben

IT-Betreuung für mehrere Praxen

Wir betreuen Rechner, Netz, Datensicherung und Updates im ganzen Haus. Das gemeinsame Netz und die getrennten Daten je Praxis richten wir ein und halten sie in Ordnung.

Datenschutz für Gesundheitsdaten

Wir helfen bei den rechtlichen Pflichten rund um Daten und Webseiten: beim Datenschutz für Gesundheitsdaten und bei der Prüfung, ob die Website des Hauses barrierefrei ist.

KI im eigenen Haus

KI-Anwendungen wie Diktat und Spracherkennung oder das Anonymisieren von Texten vor der Weitergabe laufen auf Rechnern im Haus, sodass Patientendaten das Haus nicht verlassen.

Software und Auswertungen

Wir entwickeln Software auf Grundlage freier Software (Open Source) und werten Daten aus. Sie erreichen uns persönlich, in Gaildorf und oft in Heilbronn. Was wir für die einzelne Arztpraxis haben, steht auf ihrer eigenen Seite.

So gehen wir vor

  1. Zuhören und Bestand ansehenWir sprechen mit den Praxen im Haus und sehen uns Rechner, Netz und Programme an, die schon da sind.
  2. Einrichten auf eigenen RechnernWas wir einrichten, läuft auf Rechnern im Haus, nicht in einer fremden Cloud.
  3. BetreuenDanach halten wir Updates und Datensicherung im Blick und bleiben die eine Ansprechperson für alle.

Kontakt

Erzählen Sie uns, wie Ihr Haus heute arbeitet und wo es hakt. Wir hören zu und sagen Ihnen, was wir dafür haben und was nicht.

Johannes Riemer, Mantik IT, Adelbachstraße 14, 74405 Gaildorf
Telefon 0171 5423 280
E-Mail an mail@mantik.it