IT rund um Ihre Praxissoftware
Ein eigenes Praxisverwaltungssystem verkaufen wir nicht. Wir sind der IT-Dienstleister für die Arztpraxis, der Rechner, Netz, Datensicherung und Datenschutz rund um Ihr vorhandenes System betreut.
Was Sie gerade beschäftigt
In der Arztpraxis kommen 2026 mehrere Fristen zusammen. Die meisten betreffen Ihre Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur, also Dinge, die Hersteller und TI-Dienstleister liefern. Wir sagen bei jedem Thema dazu, wo wir helfen und wo nicht.
Elektronische Patientenakte: Pflicht seit 01.10.2025
Seit dem 01.10.2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Praxen verpflichtend. Einzustellen sind Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Befunde aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und eArztbriefe, wenn sie in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen. Ohne Nachweis der Befüllung droht eine Honorarkürzung um 1 Prozent. Die Vergütung für das Befüllen läuft bis 31.12.2026 und entfällt ab 01.01.2027, die Pflicht bleibt. Die Anbindung an die ePA liefern wir nicht, sie kommt über Ihre Praxissoftware und Ihre TI-Komponenten. Wir helfen bei IT und Datenschutz drumherum.
Quellen: KBV, Elektronische Patientenakte; KBV Praxisnachricht vom 27.08.2026, ePA-Vergütung noch bis Jahresende.
TI-Pauschale 2026: Nachweis der aktuellen Anwendungen
Seit 01.01.2026 müssen Praxen die TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen und das nachweisen. Fehlt der Nachweis für eine Anwendung oder einen Dienst, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent gekürzt, fehlen mehrere, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Fehlt der Nachweis des ePA-Moduls, trifft das zusätzlich zur Honorarkürzung auch die TI-Pauschale. TI-Komponenten liefern wir nicht. Unsere IT-Betreuung hält die Updates Ihrer Rechner im Blick.
Quelle: KBV Praxisnachricht vom 08.01.2026, TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen.
Kartentausch: Gerätekarten der Kartenterminals bis 31.12.2026
Heilberufsausweise und Praxisausweise (SMC-B) mit reinem RSA-Verfahren mussten bis 30.06.2026 getauscht sein. Die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA dürfen noch bis 31.12.2026 genutzt werden und müssen bis dahin ersetzt werden. Der Tausch läuft über den Kartenhersteller und Ihren TI-Dienstleister, nicht über uns.
Quelle: gematik, Kartentausch bleibt wichtig, 03.03.2026.
Elektronischer Medikationsplan: Start für Dezember 2026 geplant
Die nächste Ausbaustufe der ePA verknüpft E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischen Medikationsplan. Seit Sommer 2026 wird sie in Modellregionen erprobt, der bundesweite Start des Medikationsplans ist laut KBV für Dezember 2026 geplant. Einen gesetzlichen Stichtag haben wir dazu nicht gefunden. Für Ihre Praxis heißt das: das Update der Praxissoftware abwarten und einspielen. Es kommt vom Hersteller Ihrer Praxissoftware.
Quelle: gematik, Pilotierung ePA 3.1.3.
Spargesetz: Änderungen ab 01.01.2027
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30.07.2026 in Kraft getreten, viele Regelungen gelten spätestens ab 01.01.2027. Dann entfallen unter anderem die extrabudgetäre Vergütung vieler Leistungen, die TSVG-Vergütung für vermittelte Termine und die offene Sprechstunde, die Hygienezuschläge und die Vergütung der ePA-Befüllung. Ab 01.04.2027 kommt ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für bestimmte Eingriffe, ab 01.01.2028 die Teilarbeitsunfähigkeit. Für die Praxisverwaltung heißt das geänderte Abrechnung und neue Formulare. Die Abrechnung macht Ihre Praxissoftware.
Quelle: KBV PraxisInfo August 2026, Auswirkungen des Spargesetzes.
Elektronische Verordnungen: häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel
Seit 01.07.2026 sind Verordnungen häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege elektronisch auszustellen und über die TI zu übermitteln. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das im Einzelfall technisch nicht möglich ist (§ 360 Abs. 5 SGB V). Heilmittelverordnungen sind ab 01.01.2027 elektronisch auszustellen, Hilfsmittelverordnungen ab 01.07.2027. Auch das kommt mit dem Update Ihrer Praxissoftware.
Quelle: § 360 SGB V.
Sicherheitstechnische Kontrollen: spätestens alle zwei Jahre
Wer Medizinprodukte nach Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung betreibt, muss sie spätestens alle zwei Jahre sicherheitstechnisch kontrollieren lassen, mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV). Nach der Kontrolle trägt das Gerät ein Zeichen mit Jahr und Monat der nächsten Kontrolle. Für Geräte bei Patienten zu Hause planen wir diese Fristen, mehr dazu unter Medizintechnik und Homecare.
Die Patientendaten bleiben in Ihrer Praxis.
KI-Anwendungen richten wir so ein, dass sie auf Rechnern in Ihrer Praxis laufen. Diktat und Spracherkennung arbeiten im Haus, und Arztbriefe und Befundtexte bereitet die KI erst vor, nachdem die Patientendaten anonymisiert sind.
Dazu gibt es unsere Schulung „KI in der Arztpraxis“ für Praxisteams, in sieben Teilen, online oder vor Ort.
Was wir dafür haben
IT-Betreuung für die Arztpraxis
Wir betreuen Rechner, Netz, Datensicherung und Updates in Ihrer Praxis. Ihr Praxisverwaltungssystem bleibt, wir sorgen dafür, dass die Technik darunter läuft und auf dem aktuellen Stand ist.
Datenschutz für Gesundheitsdaten
Wir helfen bei den rechtlichen Pflichten rund um Daten und Webseiten: beim Datenschutz für Gesundheitsdaten in der Praxis und bei der Prüfung, ob Ihre eigene Website barrierefrei ist.
Schulung „KI in der Arztpraxis“
Eine Schulung für Praxisteams in sieben Teilen, online oder vor Ort. Termine und Ort stimmen wir mit Ihnen ab.
Arztbriefe und Befundtexte mit KI
Die KI bereitet Arztbriefe und Befundtexte vor, nachdem die Patientendaten anonymisiert sind. Sie läuft auf Rechnern in der Praxis, ebenso wie Diktat und Spracherkennung.
Software und Auswertungen
Wir entwickeln Software auf Grundlage freier Software (Open Source) und werten Daten aus, wenn Sie wissen wollen, was in Ihrer Praxis passiert. Sie erreichen uns persönlich, in Gaildorf und oft in Heilbronn.
In Arbeit: eine Übungsumgebung
An einer Übungsumgebung, in der Termin- und Abrechnungsabläufe einer Hausarztpraxis durchgespielt werden, arbeiten wir noch. Sie ist in Arbeit und noch nicht für den Einsatz bei Kunden fertig.
So gehen wir vor
- Zuhören und Bestand ansehenWir hören, wie Ihre Praxis arbeitet, und sehen uns Rechner, Netz und Programme an, die schon da sind.
- Einrichten auf eigenen RechnernWas wir einrichten, läuft auf Rechnern in Ihrer Praxis, nicht in einer fremden Cloud.
- BetreuenDanach halten wir Updates und Datensicherung im Blick und bleiben persönlich erreichbar.
Kontakt
Erzählen Sie uns, wie Ihre Praxis heute arbeitet und wo es hakt. Wir hören zu und sagen Ihnen, was wir dafür haben und was nicht.
Johannes Riemer, Mantik IT, Adelbachstraße 14, 74405 GaildorfTelefon 0171 5423 280 E-Mail an mail@mantik.it