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Pflegesoftware für Pflegeheime: IT heute, Software in Arbeit

Im Pflegeheim betreuen wir heute die IT und den Datenschutz für Gesundheitsdaten. Eine eigene Pflegesoftware für die stationäre Pflege ist in Arbeit, eine Vorführung gibt es auf Anfrage.

Vorführung anfragen Was wir dafür haben

Was Sie gerade beschäftigt

Für Pflegeheime hängen die Fristen gerade an der Telematikinfrastruktur und an den Geräten im Haus. Den TI-Anschluss selbst liefern wir nicht, dafür braucht es zugelassene Komponenten. Bei IT und Datenschutz drumherum helfen wir.

TI-Anschluss der Pflegeeinrichtungen: Pflicht seit 01.07.2025

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach SGB XI mussten bis 01.07.2025 alle Voraussetzungen für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfüllen (§ 341 Abs. 8 SGB V). Wer noch nicht angeschlossen ist, ist also schon über der Frist. Den Anschluss richtet Ihr TI-Dienstleister ein, nicht wir.

Quelle: § 341 SGB V, Elektronische Patientenakte.

Kartentausch: Gerätekarten der Kartenterminals bis 31.12.2026

Heilberufsausweise und Institutionsausweise (SMC-B) mit reinem RSA-Verfahren mussten bis 30.06.2026 getauscht sein. Die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA dürfen noch bis 31.12.2026 genutzt werden und müssen bis dahin ersetzt werden. Der Tausch läuft über den Kartenhersteller und Ihren TI-Dienstleister.

Quelle: gematik, Kartentausch bleibt wichtig, 03.03.2026.

Elektronischer Medikationsplan: Start für Dezember 2026 geplant

Die nächste Ausbaustufe der ePA verknüpft E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischen Medikationsplan. Seit Sommer 2026 wird sie in Modellregionen erprobt, auch von Pflegeeinrichtungen mit ihren Softwareherstellern. Der bundesweite Start des Medikationsplans ist laut KBV für Dezember 2026 geplant, einen gesetzlichen Stichtag haben wir dazu nicht gefunden. Für Ihr Heim heißt das: das Update Ihrer Pflegesoftware abwarten und einspielen. Es kommt vom Hersteller Ihrer Pflegesoftware.

Quelle: gematik, Pilotierung ePA 3.1.3.

Sicherheitstechnische Kontrollen: spätestens alle zwei Jahre

Wer Medizinprodukte nach Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung betreibt, muss sie spätestens alle zwei Jahre sicherheitstechnisch kontrollieren lassen, mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV). Dazu gehören Geräte zur maschinellen Beatmung, ausgenommen Schlafapnoe-Therapiegeräte. Nach der Kontrolle trägt das Gerät ein Zeichen mit Jahr und Monat der nächsten Kontrolle. Wie wir solche Fristen für Geräte bei Patienten zu Hause planen, steht unter Medizintechnik und Homecare.

Quelle: Medizinprodukte-Betreiberverordnung, § 12.

Eine Pflegesoftware auf eigenen Rechnern: Vorführung auf Anfrage.

Wir bauen eine Pflegesoftware auf Grundlage freier Software, die auf Rechnern im Heim läuft. Sie ist in Arbeit und noch nicht für den Einsatz bei Kunden fertig.

Den heutigen Stand führen wir Ihnen auf Anfrage vor, ohne Zusage, wann was fertig ist.

Was wir dafür haben

IT-Betreuung für das Pflegeheim

Wir betreuen Rechner, Netz, Datensicherung und Updates im Heim, persönlich und aus der Nähe: Unser Sitz ist Gaildorf bei Schwäbisch Hall, oft sind wir in Heilbronn.

Datenschutz für Gesundheitsdaten

Wir helfen bei den rechtlichen Pflichten rund um Daten und Webseiten: beim Datenschutz für Gesundheitsdaten im Heim und bei der Prüfung, ob Ihre eigene Website barrierefrei ist.

KI im eigenen Haus

KI-Anwendungen wie Diktat und Spracherkennung oder das Anonymisieren von Texten vor der Weitergabe laufen auf Rechnern im Heim, sodass die Daten der Bewohner das Haus nicht verlassen.

Software und Auswertungen

Wir entwickeln Software auf Grundlage freier Software (Open Source) und werten Daten aus, wenn Sie wissen wollen, was in Ihrem Haus passiert.

In Arbeit: Pflegesoftware für die stationäre Pflege

Woran wir arbeiten: Strukturierte Informationssammlung (SIS), Pflegegrad, Maßnahmenplanung mit Durchführungsnachweis, Medikationsplan, Dienstplan, Vorbereitung der Qualitätsprüfung, Leistungserfassung und Abrechnung mit den Pflegekassen und Pflegeberichte per Sprache. Was davon heute zu sehen ist, zeigen wir in einer Vorführung auf Anfrage.

In Arbeit: eine Übungsumgebung

An einer Übungsumgebung, in der Abläufe im Pflegeheim von der Neuaufnahme bis zum Personalausfall durchgespielt werden, arbeiten wir noch. Auch sie ist noch nicht für den Einsatz bei Kunden fertig.

So gehen wir vor

  1. Zuhören und Bestand ansehenWir hören, wie Ihr Heim arbeitet, und sehen uns Rechner, Netz und Programme an, die schon da sind.
  2. Einrichten auf eigenen RechnernWas wir einrichten, läuft auf Rechnern im Heim, nicht in einer fremden Cloud.
  3. BetreuenDanach halten wir Updates und Datensicherung im Blick und bleiben persönlich erreichbar.

Kontakt

Erzählen Sie uns, wie Ihr Heim heute arbeitet und wo es hakt, oder fragen Sie eine Vorführung der Pflegesoftware an. Wir sagen Ihnen, was wir dafür haben und was nicht.

Johannes Riemer, Mantik IT, Adelbachstraße 14, 74405 Gaildorf
Telefon 0171 5423 280
E-Mail an mail@mantik.it