STK-Prüfung planen: Software für Medizintechnik und Homecare
Wir planen die sicherheitstechnischen Kontrollen für Geräte bei Patienten zu Hause, mit den Fristen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Ihr Außendienst bekommt eine Liste der Geräte, die fällig sind.
Was Sie gerade beschäftigt
Für Medizintechnik, Homecare und Sanitätshaus gibt es zwei Fristen: die wiederkehrende der sicherheitstechnischen Kontrollen und die kommende der elektronischen Verordnung mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
Sicherheitstechnische Kontrollen: spätestens alle zwei Jahre
Für Medizinprodukte nach Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sind sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre durchzuführen, mit Ablauf des Monats, in dem das Produkt in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV). Nach der Kontrolle trägt das Gerät ein Zeichen mit Jahr und Monat der nächsten Kontrolle und der prüfenden Person (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 MPBetreibV). Dazu gehören Geräte zur maschinellen Beatmung, ausgenommen Schlafapnoe-Therapiegeräte (Anlage 1 Nr. 1.5). Stehen die Geräte bei Patienten zu Hause, muss der Außendienst wissen, wann er wohin fährt. Genau das planen wir.
Quelle: Medizinprodukte-Betreiberverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 38, § 12.
Heil- und Hilfsmittel: E-Verordnung ab 01.07.2027, TI-Anschluss bis 01.10.2027
Heilmittelverordnungen sind ab 01.01.2027 elektronisch auszustellen, Hilfsmittelverordnungen ab 01.07.2027. Hilfsmittelerbringer müssen ab 01.07.2027 Leistungen auch auf Grundlage der elektronischen Verordnung erbringen. Heil- und Hilfsmittelerbringer sind bis 01.10.2027 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen (§ 360 Abs. 7 und 8 SGB V). Die Anschlussfrist lag vorher beim 01.01.2026 und wurde vom Bundestag am 06.11.2025 verschoben, weil die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung später kommt. Den TI-Anschluss selbst liefern wir nicht, dafür braucht es zugelassene Komponenten. Bei IT und Datenschutz drumherum helfen wir.
Quellen: § 360 SGB V; Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen, Verschiebung der TI-Pflicht.
Der Außendienst sieht, welche Geräte fällig sind.
Für jedes Gerät bei Patienten zu Hause rechnen wir die nächste sicherheitstechnische Kontrolle nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus: aus dem Monat der Inbetriebnahme oder der letzten Kontrolle.
Daraus entsteht eine Liste der fälligen Geräte, mit der Ihr Außendienst seine Fahrten plant. Die Planung läuft auf Rechnern in Ihrem Haus.
Was wir dafür haben
Planung der sicherheitstechnischen Kontrollen
Für Geräte bei Patienten zu Hause planen wir die sicherheitstechnischen Kontrollen mit den Fristen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Der Außendienst bekommt eine Liste der fälligen Geräte.
Maßprotokoll für die Kompressionsversorgung
Für die medizinische Kompressionsversorgung haben wir ein Maßprotokoll, das Kompressionsklasse und Seriengröße festhält.
IT-Betreuung und Datenschutz
Wir betreuen Rechner, Netz, Datensicherung und Updates und helfen beim Datenschutz für Gesundheitsdaten und bei der Prüfung, ob Ihre eigene Website barrierefrei ist.
KI, Software und Auswertungen
KI-Anwendungen wie Diktat und Spracherkennung laufen bei uns auf Rechnern im eigenen Haus. Wir entwickeln Software auf Grundlage freier Software (Open Source) und werten Daten aus. Sie erreichen uns persönlich, in Gaildorf und oft in Heilbronn.
So gehen wir vor
- Zuhören und Bestand ansehenWir hören, wie Ihr Betrieb und Ihr Außendienst arbeiten, und sehen uns Geräteliste, Rechner und Programme an, die schon da sind.
- Einrichten auf eigenen RechnernWas wir einrichten, läuft auf Rechnern in Ihrem Haus, nicht in einer fremden Cloud.
- BetreuenDanach halten wir Updates und Datensicherung im Blick und bleiben persönlich erreichbar.
Kontakt
Erzählen Sie uns, wie Sie Ihre Kontrollen heute planen und wo es hakt. Wir hören zu und sagen Ihnen, was wir dafür haben und was nicht.
Johannes Riemer, Mantik IT, Adelbachstraße 14, 74405 GaildorfTelefon 0171 5423 280 E-Mail an mail@mantik.it